Sofern die Anrechnung eines RSDS-Kurses nicht über das Modulhandbuch/ die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs geregelt ist, informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei der für Sie zuständigen Prüfungskommission, ob Ihre Teilnahme und die ggf. erbrachte Studienleistung angerechnet werden kann.
Sollten Sie den Kurs nicht anrechnen lassen können und ihn dennoch besuchen wollen, erhalten Sie von uns bei erfolgreicher Teilnahme eine Bestätigung. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu unter rsds@oth-regensburg.de
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